Preise:
Kursgebühren und weitere Kosten der Meisterkurse:
3 Monate Vollzeitkurs: 3430 € oder Anzahlung 290 € plus 3 Raten à 1060 € pro Monat.
6 Monate Teilzeitkurs: 3430 € oder Anzahlung 290 € plus 6 Raten à
530 € pro Monat.
Zusätzlich erhebt die Handwerkskammer Köln eine Prüfungsgebühr für
alle 4 prüfenden Teile!
Die Raten sind monatlich im Voraus fällig, die erste Rate mit Beginn des Kurses.
Wenn Antrag auf Meister BaföG gestellt wird, entfällt die
Ratenzahlung.
weitere Angebote:
Vorkurs Rechnungswesen (Preis nach Anfrage)
Schulinterne oder auch externe Einarbeitung auf den darauf folgenden
Unterricht
Vorbereitung auf einzelne Prüfungsteile (Preis nach Anfrage)
Für alle geeignet, die bereits einen oder mehrere Prüfungsteile
bestanden haben und den/ die ergänzenden Teil/e zum Erhalt des
Friseurmeistertitels benötigen.
Finanzierung:
Die Münchrath Fachschule für Friseure GmbH ist eine vom BaföG
anerkannte Schule!
Unser Büro hilft Ihnen gerne bei allen Fragen zu BaföG, Unterhalt, Fahrausweisen, Bescheinigungen, etc. Wir
erstellen für Sie die benötigten Formulare.
Im Allgemeinen gilt:
Die durch den Meisterkurs verursachten Kosten sind Fortbildungskosten und daher über die Werbungskosten unbegrenzt
absetzbar.
Wer sich als „neuer“ Meister selbstständig macht, kann diese Ausgaben auch als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend
machen.
Die Eltern eines Teilnehmers an Vollzeitkursen (= keine Einkünfte während des Meisterkurses), der noch keine 27 Jahre
alt ist, können den Kinder- und den Ausbildungsfreibetrag beanspruchen.
Mehr finanzielle Sicherheit während
des Vorbereitungslehrganges
Hauseigene Finanzierung des
Meisterkurses durch die „Münchrath“ Fachschule für Friseure GmbH.
Meister-BaföG
Welche Maßnahmen werden gefördert?
1. Mindestens 400 Unterrichtsstunden.
2. Höchstdauer Vollzeitkurse: 24 Monate, Höchstdauer Teilzeitkurse: 48 Monate.
3. Bei Vollzeitkursen: Wöchentlich an 5 Werktagen Unterricht, mit
mindestens 25 Unterrichtsstunden.
Unsere Kurse erfüllen diese Kriterien!
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